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Der europäische Zoll

1. Abgabenfreie Sendungen

Für Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 Euro inkl. der Versandkosten werden wegen Geringfügigkeit keine Einfuhrabgaben - weder Zoll noch Umsatzsteuer - erhoben. Sie sehen, unser Preis für 3 Packungen Bittermelone wurde so gewählt, dass wir unseren Kunden auch hier entgegenkommen.

2. Zu verzollende Sendungen

 Für Sendungen über einem Warenwert von 22 Euro wird einmal die Mehrwertsteuer in Höhe des für Ihr Land geltenden Steuersatzes erhoben. Dazu kommen bei Bittermelone und getrockneter Papaya-Frucht ein Präferenzzoll in Höhe von  8,7 Prozent (Angaben ohne Gewähr.) Auf getrocknete Kräuter wird zur Zeit kein Zoll erhoben. Die Verzollung wird in der Regel durch die Post vorgenommen und zu entrichtende Abgaben vom Postboten eingezogen.

3. Einfuhrbeschränkungen

Die Einfuhr von getrocknetem Gemüse (z.B. Bittermelone, Papaya) ist unbeschränkt erlaubt. 

Bei der Einfuhr von getrockneten Heilpflanzen aus Asien haben besonders übereifrige deutsche Zollbeamte gelegentlich einen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz gesehen. Ein Gerichtsbeschluss aus neuerer Zeit sieht die Einfuhr getrockneter Pflanzen dann als erlaubt an, wenn sie nicht als Heilpflanzen weiterverkauft werden sollen. Wir können leider keine Haftung für Handlungen der europäischen Zollbehörden übernehmen. 

Bestellungen über Bittermelone (Balsambirne) und/oder Papaya haben bisher den Zoll immer anstandslos passiert. Wir deklarieren diese beiden Produkte wahrheitsgemäß als "getrocknetes Gemüse".  

 

Copyright © 2004. Bert Marco Schuldes

Datum letzte Änderung: 28.02.2004